Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)der Telekommunikation Neustadt GmbH - nachfolgend Telenec genannt – für smart Home Komponenten und Onlineportal

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I. Allgemeines

§ 1 Gegenstand der Bedingungen

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Hardwarekomponenten und das Onlineportal bzw. der Serverlösung für die smart Home Produkte der Telenec Telekommunikation Neustadt GmbH, Dieselstraße 5, 96465 Neustadt bei Coburg, Registergericht Amtsgericht Coburg, HRB 2823, E-Mail: info@telenec.de, („Telenec“). Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

1.2 „Kunde“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer als Vertragspartner der Telenec. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Telenec in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB); „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit Telenec zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB).

1.3 Die Telenec erbringt ihre Leistungen für den Kunden auf der Grundlage des jeweils mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrages, der jeweils maßgeblichen Produktbeschreibung, der jeweils maßgeblichen Service-Level-Vereinbarung, den jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den im vorstehenden Absatz aufgeführten Dokumenten gelten diese in der dort vorgegebenen Reihenfolge, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart. Die Bestimmungen des jeweils zuerst genannten, höherrangigen Dokuments gehen denen der nachfolgenden Dokumente vor.

§ 2 Vertragsabschluss/ Lieferung / Preise

2.1 Die Angebote und Preise der Telenec sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Bestellt ein Verbraucher smart Home Komponenten auf elektronischem Wege, wird die Telenec den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.3 Der Vertrag über den Kauf der smart Home Produkte sowie die Nutzung des Onlineportals oder der Serversoftware der Telenec kommt gemäß den einzelvertraglichen Bestimmungen durch Unterschrift beider Vertragspartner oder nach Bestellung des Kunden mit nachfolgender schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Telenec bzw. die SWN Stadtwerke Neustadt GmbH zustande. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Telenec mit der Erbringung der bestellten Leistung beginnt, beispielsweise durch die Registrierung und Freischaltung im Onlineportal.

2.4 Die Telenec kann die Annahme des Auftrags ganz oder teilweise verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

2.5 Die Leistungs- und Lieferzeitangaben (Termine) der Telenec erfolgen nach größtmöglicher Sorgfalt; ihre Einhaltung unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftragslage. Termine sind für Telenec nur verbindlich, wenn sie von Telenec schriftlich bestätigt worden sind. Telenec ist von der Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

§ 3 Verbraucherverträge

3.1 Widerrufsrecht Sofern Sie als Verbraucher (Privatkunde) gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax-, E-Mail-, Web- oder Post-Übermittlung) oder anlässlich einer Freizeitveranstaltung einen Auftrag für eine Leistung erteilen, so steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

3.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (sofern einschlägig) und nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie - soweit einschlägig - unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

3.2.1 Der Widerruf ist zu richten an: Telenec Telekommunikation Neustadt GmbH Dieselstraße 5 96465 Neustadt bei Coburg, oder per Telefax an: (09568) 852-50 oder per E-Mail an: info@telenec.de

3.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3.4 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Besondere Hinweise / Nutzungseinschränkung

4.1 Gegenstand sind die Smart Home Geräte und das Onlineportal der Telenec. Sie dienen zur Automatisierung, insbesondere der zeitlichen Steuerung von Energieverbrauchern (Heizung, Licht und anderen Stromverbrauchern) in Wohnung und Haus. Einige Smart Home Geräte können nur in Zusammenhang mit dem smart Home Gateway und dem Onlineportals bzw. der Serversoftware genutzt werden. Die Komponenten kommunizieren über eine verschlüsselte Funkverbindung. Die Steuerung der Smart Home Geräte ist auch über einen mobilen Zugriff mittels eines Smartphone oder eines externen PC möglich.

4.2 Nutzungseinschränkungen:

Die Smart Home Geräte sind nicht zur Steuerung gesundheitsrelevanter oder medizinischer Geräte geeignet. Die smart Home Komponenten ersetzen nicht die Aufsichts- und Vorsorgepflicht des Nutzers. Thermische Geräte (wie Toaster, Kaffeemaschine, Bügeleisen oder ähnliches) sollten nicht unbeaufsichtigt geschaltet werden. Die Funktionsfähigkeit des Smart Home Systemes, insbesondere die Funkkommunikation kann durch bauliche Besonderheiten des jeweiligen Einsatzortes (z.B. Wohnung, Haus, etc.) und durch äußere Einflüsse eingeschränkt sein. Zur Inbetriebnahme und zur Steuerung der Smart Home Geräte ist eine Verbindung zum Telenec Onlineportal über das Internet notwendig. Der Internetanschluss ist nicht Bestandteil des smart Home Systems und muss, sofern nicht vorhanden, separat beauftragt werden.

4.3 Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit und Funktion der Hardwarekomponenten und des Telenec-Portals technisch nicht zu realisieren ist. Die Telenec bemüht sich jedoch, das Telenec-Portal möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Telenec stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste des Telenec-Portals führen.

4.4 smart Home Hardwarekomponenten, welche die Sicherheit des Nutzers erhöhen, wie beispielsweise Rauchmelder, Wassermelder, Bewegungsmelder sind mindestens 1 x wöchentlich auf Funktion zu überprüfen.

4.5 In Fällen höherer Gewalt ist Telenec von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungsverhinderung anhält. Als Fall höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskampfmassnahmen, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen, Störungen von TK-Netzen und Gateways, sofern sie außerhalb der Verfügungsgewalt von Telenec liegen und ähnliche Umstände, soweit sie von der Telenec nicht zu vertreten sind.

4.6 Telenec wird Störungen am Onlineportal im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen.

4.7 Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder -beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde. Auch ruht die Verpflichtung, wenn die Signale von der Telenec nicht oder nur in unzureichender Qualität zu empfangen sind.

§ 5 smart Home Hardwarekomponenten

§ 5 smart Home Hardwarekomponenten

Die Telenec behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

5.2 Mängelgewährleistung

5.2.1 die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kaufverträgen über neue Waren Verjähren in zwei Jahren ab Auslieferung bzw. Übergabe/ Annahme der Ware

5.2.2 sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, beträgt die Gewährleistungspflicht bei neuen Waren ein Jahr

5.2.3 macht der Kunde Gewährleistungsansprüche gegenüber der Telenec geltend, hat der Kunde die Überprüfung der von ihm fehlerhaft bezeichnete Ware zu gestatten und nach Aufforderung die Ware zurück zu senden. Als Versandart ist die unfreie Sendung ausdrücklich ausgeschlossen. Bestätigt sich die Gewährleistungspflicht, hat die Telenec dem Kunden die marktüblichen Versandkosten für die Zusendung der Waren zu erstatten.

5.2.4 Ein eventuell gleichzeitig mit Kaufvertrag unterzeichneter Vertrag über das Internetportal bzw. über die Serverlösung bleibt von der Ausübung dieser Gewährleistungsrechte unberührt

5.2.5 sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, kann die Lieferung einer mangelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungs-versuche an der defekten Ware gescheitert sind

§ 6 smart Home Portal/ Serverlösung

6.1 der Vertrag für die Nutzung des smart Home Portals bzw. der Serverlösung läuft zunächst über einen Mindestnutzungszeitraum von zwölf (12) Monaten. Der Nutzungszeitraum beginnt mit der erstmaligen Nutzung des Aktivierungscodes.

6.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig vom Kunden oder der Telenec gekündigt wird. Der Kunde und die Telenec können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungs-prozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerung-szeitraums kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf der Portal-Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden oder per Telefax oder Brief an die Telenec erfolgen. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den Portal-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Nach der Kündigung des Vertrags durch den Kunden hat der Kunde keinen Zugriff auf das Telenec-Portal.

6.3 Entgeltplichtige Leistungen

6.3.1 Für die Bereitstellung des Online-Portals bzw. der Serverlösung fällt monatlich eine Nutzungsunabhängige Grundgebühr an.

6.3.2. Zusätzliche nutzungsabhängige Entgelte (beispielsweise für SMS Dienstleistungen) werden separat in Rechnung gestellt.

6.4 die Preislisten sind bei der Telenec einsehbar

§ 7 Vor-Ort-Installation

7.1 zur Unterstützung bei der Installation der Smart Home Komponenten kann gesondert das kostenpflichtige Produkt „Vor-Ort-Installation“ beauftragt werden. Dies wird entweder durch die Telenec / SWN oder durch einen von uns beauftragten Dienstleister erbracht.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von Telenec vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat Mängel der von Telenec geschuldeten Leistungen Telenec unverzüglich anzuzeigen. Die smart Home Komponenten ersetzen nicht die Aufsichts- und Vorsorgepflicht des Kunden.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

9.1 Für Personenschäden haftet Telenec unbeschränkt.

9.2 Für sonstige Schäden haftet Telenec, wenn der Schaden von Telenec, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Telenec haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 €.

9.3 Darüber hinaus ist die Haftung der Telenec, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500 € je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern Telenec aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

9.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Telenec nur, wenn Telenec deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

9.5 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Telenec, die diese gem. § 44a TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor. Im Übrigen ist die Haftung der Telenec ausgeschlossen.

9.6 Der Kunde haftet gegenüber der Telenec für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen.

9.7 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 10 Datenschutz

10.1 Telenec verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

10.2 Die Daten des Kunden werden nach den des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und verwendet. Hiernach ist Telenec insbesondere berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben und zu verwenden, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), Leistungserbringung oder Abrechnung (Verkehrsdaten) erforderlich ist. Weitere Informationen enthält das Informationsblatt „Hinweise zum Datenschutz“. Soweit sich Telenec zur Erbringung der angebotenen Dienste eines anderen Diensteanbieters bedient, ist der andere Diensteanbieter ebenfalls berechtigt, die Bestandsdaten zu erheben und zu verwenden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen Telenec und dem anderen Diensteanbieter erforderlich ist.

§ 11 Bonitätsprüfung

11.1 Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter den Auftrag darin ein, dass die Telenec der Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), der Creditreform Bamberg-Coburg-Gera oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt. Unabhängig davon darf die Telenec den genannten Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die genannten Auskunfteien speichern und übermitteln die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu geben. Vertragspartner sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilen die genannten Auskunfteien auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die genannten Auskunfteien stellen personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung geben die genannten Auskunfteien Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften können die genannten Auskunfteien ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

11.2 Der Kunde kann Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen lauten: SCHUFA Holding AG, Prager Straße 17, 04103 Leipzig / Creditreform Bamberg-Coburg-Gera, Titze KG, Creidlitzer Straße 28, 96450 Coburg.

11.3 Erteilt ein Kunde, der Unternehmer ist, hierzu seine Einwilligung, darf die Telenec neben den bei Kaufleuten üblichen Wirtschaftsauskunfteien auch bei der vom Kunden benannten Bank die banküblichen Auskünfte über die Geschäftsbeziehung zu Kunden einholen.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

12.1 Der Schutz der Daten auf kundeneigenen EDV-Anlagen und PC-Systemen bleibt dem Kunden überlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Telenec keine Haftung für Diebstahl sowie Verlust der Daten oder Beschädigung der Hard- und Software übernimmt.

§ 13 Entgelte/ Zahlungsbedingungen

13.1 Telenec stellt dem Kunden die für die bestellten Waren eine Rechnung aus.

13.2 Die vom Kunden an Telenec zu zahlenden Entgelte für Hardwarekomponenten, für die Portal bzw. Server-Softwarenutzung bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Preisliste der Telenec für „smart Home“. Die Preisliste ist im Internet unter www.swn-nec.de abrufbar. Für Leistungen und Waren die von Unternehmern in Anspruch genommen werden, hat der Kunde die gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.

13.3 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist Telenec berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

13.4 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.

13.5 Die Telenec ist berechtigt, monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus zu erheben, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Sonstige Entgelte sind vom dem Kunden nach Leistungserbringung zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig davon, ob der Kunde Telenec eine Einzugsermächtigung erteilt hat, dem in der Rechnung angegebenen Konto der Telenec gutgeschrieben sein.

13.6 Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies schriftlich innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber Telenec schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels). Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Telenec wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Telenec die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.

13.7 Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Ergebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht binnen acht Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig.

13.8 Wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von Telenec in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unrichtig ermittelt wurde. In diesem Fall hat Telenec gegen den Kunden Anspruch auf den Betrag, den der Kunde in den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen durchschnittlich als Entgelt für einen entsprechenden Zeitraum zu entrichten hatte. Eine technische Prüfung ist entbehrlich, sofern die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.

13.9 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und –abrechnung gespeicherten Verkehrsdaten werden von Telenec aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen werden die im Rahmen der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erzeugten oder verarbeiteten Verkehrsdaten nach Maßgabe des § 113a TKG für sechs Monate gespeichert und innerhalb eines Monats nach Ablauf der sechs Monatsfrist gelöscht. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten nach Verstreichen der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht worden sind, trifft Telenec keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen oder die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Telenec wird den Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung hinweisen.

13.10 Portal/ Serverlösung

13.10.1 Die Rechnung wird dem Kunden zum jeweils auf die Leistungserbringung folgenden Monatsanfang in seinem Webportal zur Verfügung gestellt. Der hier ausgewiesene Rechnungsbetrag ist jeweils zum 15. dieses Monats fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

13.10.2 Werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag zu erstatten bzw. nach zu entrichten. Die Verjährung des Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.

13.10.3 Der Kunde hat die Kosten für Entstörungs- und/oder Servicedienste zu übernehmen, sofern sie nicht durch Mängel veranlasst sind, zu deren Beseitigung Telenec verpflichtet ist. Stellt sich während einer vom Kunden gewünschten Überprüfung heraus, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind und ein Mangel nicht vorliegt, so trägt der Kunde auch die Kosten für den vergeblichen Einsatz, falls er bei zumutbarer Sorgfalt die Funktionsfähigkeit hätte erkennen können.

13.10.4 Telenec ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen von der Leistung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

§ 14 Zahlungsverzug

14.1 Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der Verbraucher ist, ist Telenec berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens aber 6 %, zu berechnen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält Telenec sich vor, einen höheren Verzugsschaden gegen Nachweis geltend zu machen.

14.2 Die Telenec behält sich vor bei andauernden Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern die Voraussetzungen für eine Sperre nach § 24 dieser AGB vorliegen.

14.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Telenec vorbehalten.

§ 15 Vertragsänderungen/ Kündigung

15.1 Telenec kann den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mitteilung ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse in technischer oder kalkulatorischer Sicht erforderlich ist. Die einzelnen Änderungen sind dem Kunden in der Mitteilung im einzelnen zur Kenntnis zu bringen und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Änderungen erhebt. Telenec wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge hinweisen. Telenec wird nur die Änderungen ausgleichen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Telenec wird Kostensenkungen in gleichem Umfang und nach gleichen Maßstäben an die Kunden weitergeben wie Kostensteigerungen (Äquivalenz).

15.2 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit Telenec die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes um diese Veränderung anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

§ 16 Sperre, fristlose Kündigung

16.1 Telenec ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75 € in Verzug ist und Telenec dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 75 € bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berechnung des Durchschnittsbetrages richtet sich nach § 45j TKG.

16.2 Im Übrigen darf die Telenec eine Sperre nur durchführen, wenn:

16.2.1 wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von Telenec in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird oder

16.2.2 ernsthafte Schäden an den Einrichtungen der Telenec, insbesondere des Portals, oder schädliche Störungen durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

16.3 Für die Aufhebung einer Sperre kann Telenec ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste verlangen.

16.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte auch im Fall einer Sperrung bzw. bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen.

16.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Telenec zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

16.5.1 der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate - mindestens aber 75 € - entspricht, in Verzug kommt oder

16.5.2 der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages (“Kardinalpflicht”) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich,

16.5.3 oder der Kunde seinen Pflichten gemäß § 6 zuwiderhandelt.

16.4 Kündigt Telenec den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, vor funktionsgemäßer Bereitstellung des Anschlusses, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Telenec kann statt des Aufwendungsersatzes von dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe des einmaligen Bereitstellungspreises verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Telenec kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Telenec bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Telenec ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen.

17.2 die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigene Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht

17.3 Erfüllungsort ist Neustadt b. Coburg, Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

17.4 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Coburg Gerichtsstand. Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht.